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Wildschaden auf Maisfeld: Landwirt zerstören Wildschweine das Maisfeld – Jagdpächter will Wildschaden nicht zahlen

7.03.2026

Ein Landwirt und ein Jagdpächter streiten nach einem Wildschaden über den Wildschadensersatz auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Dabei wurde auf der Fläche Mais angebaut, der später zum Betrieb einer Biogasanlage verwendet wurde. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, dass der Maisanbau zum Betrieb einer Biogasanlage keine landwirtschaftliche, sondern eine gewerbliche Nutzung darstelle..

Ein Landwirt (Kläger) betreibt auf dem Grundstück auf einer Größe von 29.678 m² den Anbau von Mais für den Betrieb einer Biosgasanlage. Der Kläger ist hierbei Pächter der Grundstücke. Der Beklagte ist Jagdpächter und unter anderem für das streitbefangene Grundstück. Der Kläger zeigte einen Schadensfall durch Schwarzwild nahe der Stadt Plettenberg an und bat um Durchführung eines Vorverfahrens. Nach einem Termin am Schadensort wurde ein Wildschaden beziffert.

Der Landwirt behauptet, er sei Alleinpächter und Bewirtschafter der Grundstücksflächen. Den angebauten Mais verwende er auch zur Fütterung seiner Tiere, sodass eine landwirtschaftliche Nutzung vorliege. Der Landwirt ist der Ansicht, dass ihm der Beklagte als Jagdpächter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sei.

Der Jagdpächter behauptet, die Flächen des Landwirts werden nicht landwirtschaftlich, sondern gewerblich genutzt. Das Betreiben der Biogasanlage stelle eine gewerbliche Nutzung dar. (weiterlesen)

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