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Urteil: Fehlender Voreintrag kostet Jägern die Waffenbesitzkarten

Dass vermeintliche Kleinigkeiten schon zum Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse führen können, mussten nun zwei Jäger erfahren.

Phil Kahrs

22. März 2026

Vor dem Verwaltungsgericht Minden kam es jüngst zu einer Entscheidung, die Jägern aus Löhne und Hüllhorst jeweils endgültig die Waffenbesitzkarte kostete. Die beiden Jäger hatten jeweils gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die Waffenbehörden Klage eingereicht. Das Gericht wies diese Klagen jedoch ab.

Grund für den Widerruf war der Verkauf einer halbautomatischen Pistole im Kaliber .22 lfB. Wie das Gericht der Redaktion mitteilte, sei das Datum des Erwerbs auf einem Formular vor dem Datum des Voreintrags gelegen. Zwar verteidigten die Männer sich damit, dass die Waffe nicht übergeben worden und bis zur behördlichen Abwickelung beim Verkäufer korrekt aufbewahrt geblieben sei. Dennoch folgte das Gericht der Auffassung der Waffenbehörde. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kläger mindestens nachlässig gewesen wären und – sofern sie es nicht besser gewusst hätten – sich hätten informieren müssen.

Voreintrag notwendig für den Erwerb von Pistole und Revolver (weiterlesen)

Waffenbesitzkarte