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Ohne gültigen Jagdschein ab April: Was für Waffen & Munition gilt

Für viele Jäger steht derzeit die Verlängerung des Jahresjagdscheines an. Aber: Wie gestaltet sich die Sachlage eigentlich, wenn ich als Jäger vergessen habe, meinen Jagdschein rechtzeitig zu verlängern?

Waffenbesitz: Was bedeuten Jagdschein und Waffenbesitzkarte?

Klar ist für Jäger zuvorderst, dass die Waffen, die in die Waffenbesitzkarte eingetragen sind, sich legal in seinem Besitz befinden. Das gilt für Lang- und Kurzwaffen gleichermaßen. Das ändert sich auch nicht, wenn zum 1. April (noch) kein verlängerter Jagdschein vorliegt.

Denn die Grundlage zum dauerhaften Besitz von Waffen stellt nicht der Jagdschein, sondern die Waffenbesitzkarte dar. Das geht deutlich aus § 10 des Waffengesetzes hervor. Der genaue Passus: „Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.“ (weiterlesen)

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