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Jagdpachtvertrag: Jagdpächter kriegt Geld für Wildschäden zurück – Gericht: Der Jagdpachtvertrag war ungültig

Der Kläger ging zum Zeitpunkt der Leistungen jeweils davon aus, aufgrund der vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Leistung verpflichtet zu sein und wollte diese Schadensersatzpflicht gegenüber dem Beklagten tilgen. Diese Zahlungen erfolgten nach Auffassung des Gerichts ohne Rechtsgrund. Denn: Der zwischen den Parteien geschlossene Jagdpachtvertrag ist nichtig, da er dem Schriftformerfordernis nicht genügt. 

Dr. Olaf Zinke, agrarheute

9.04.2026 - 15:00 Uhr

Ein Jagdpächter fordert Zahlungen aus Wildschadensersatz zurück. Die Parteien streiten sich dabei um die Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Als Anlage zum Vertrag sollte eine Revierkarte aufgelistet sein. Dem Vertragsexemplar lag jedoch keine Revierkarte an. (weiterlesen)Jagdpachtvertrag