Fall Grupp: Wer prüft Hobby-Jäger psychisch wirklich?
Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp hat nach seinem öffentlich gemachten Suizidversuch Revolver und Jagdschein abgegeben und macht damit unfreiwillig sichtbar, was im deutschsprachigen Jagd- und Waffenrecht strukturell fehlt: eine systematische, wiederkehrende Eignungsprüfung für bewaffnete Privatpersonen. Redaktion Wild beim Wild
6. Mai 2026
Wolfgang Grupp, 84-jähriger ehemaliger Patron der Textilfirma Trigema, hatte Mitte 2025 einen Suizidversuch öffentlich gemacht und in einem Brief an ehemalige Mitarbeitende von einer schweren Altersdepression gesprochen.
Erst rund ein Jahr später teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sein bislang «aus Sicherheitsgründen» gehaltener Revolver nicht mehr in seinem Zugriff sei und sein Sohn die Waffe unter Verschluss halte. Auch der Jagdschein sei weg.
Die persönliche Geschichte gehört Grupp. Der jagdpolitische Befund ist aber unabhängig vom Einzelfall: Wer in Deutschland einmal einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte erhalten hat, behält diese in der Regel über Jahrzehnte, ohne dass die psychische Eignung systematisch und regelmässig überprüft wird. Eine waffenrechtliche Begutachtung erfolgt erst dann, wenn Behörden konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit haben, häufig erst nach aktenkundigen Vorfällen. Die Initiative geht im aktuellen Fall vom Sohn aus, nicht vom Staat.
Schweizer Realität: 30’000 bewaffnete Privatpersonen, kaum Kontrolle (weiterlesen)


