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Keine Waffen für die AfD in Sachsen-Anhalt

12. August 2026 Von WeAct-Team

Wer darf in Deutschland eine Waffe besitzen – und wer ist laut Staat zu gefährlich? In Sachsen-Anhalt entschied das Oberverwaltungsgericht: Mitglieder des AfD-Landesverbands. Ihnen droht nun der Entzug ihrer Waffenerlaubnis. Was steckt hinter der Entscheidung?

Schusswaffen in den Händen von Verfassungsfeinden. Schon viel zu lange steht die Frage im Raum, wie Behörden mit Waffen in den Händen von AfD-Mitgliedern umgehen sollen. Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern, Behörden-Wirrwarr, fehlender Überblick – passiert ist bisher wenig.

Jetzt gibt es zumindest in Sachsen-Anhalt Klarheit: Wer Mitglied im dortigen AfD-Landesverband ist oder ihn aktiv unterstützt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt stärkt damit den Waffenbehörden den Rücken.

Und eine wichtige Entscheidung: Denn im September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Der AfD-Landesverband ist dort besonders radikal – und zugleich besonders stark. In den Umfragen liegt die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei derzeit deutlich vorn. Beim Waffenrecht verfolgt die AfD einen klaren Kurs: weniger Einschränkungen, leichterer Zugang. Für einige ihrer Mitglieder könnte nun ausgerechnet das Gegenteil folgen.   (weiterlesen)

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