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Urteil gefällt: Freistaat haftbar für Biberschäden?

Weil ein Biber Bäume eines Landwirtes annagte, sah dieser den Freistaat Bayern in der Pflicht ihm den Schadens zu ersetzen. Am Mittwoch entschied das Landgericht München I.
Rund 20 Fichten und Tannen hat ein Nager an der Sur im Kreis Berchtesgadener Land (Oberbayern) beschädigt. Deshalb forderte der Waldbesitzer eine Entschädigung in Höhe von rund 5.200 Euro, der Kreis bot ihm lediglich rund 80 Euro.