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Jagdabgabe in der Schusslinie - Jäger klagt gegen das Land

KREIS AHRWEILER. Der Unternehmer und Jäger Arno Schmickler hält die Jagdabgabe für verfassungswidrig. Jeder Besitzer eines Jagdscheins muss die jährliche Gebühr bezahlen.
Arno Schmickler, Unternehmer und Jäger aus Löhndorf, hat in Sachen Abgaben die Nase voll. „Wir bezahlen immer mehr, bekommen aber nichts zurück“, sagte er dem General-Anzeiger. Er hält die Jagdabgabe an das Land für verfassungswidrig und ist deshalb vor das Koblenzer Verwaltungsgericht gezogen Aktenzeichen: 1 K 816/15.KO.