Bundesverwaltungsgericht verbietet Halbautomaten, die mehr als zweischüssige Magazine aufnehmen können
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 7. März (Az. BVerwG 6 C 60.14) Jägern das Recht abgesprochen, halbautomatische Waffen zu besitzen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können. „Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Rechtsgeschichte geschrieben“, meint der auf Jagdrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Jens Ole Sendke, „Und der Kläger hat sich selbst und der Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen.“