Mausefallen: nur noch mit Auflagen
Ab dem 1. April werden Totschlagfallen für den Fang von Kleinsäugern, wie Mäuse- oder Rattenfallen, kennzeichnungspflichtig und dürfen nur noch mit einem speziellen Sachkundenachweis gestellt werden.
Ab dem 1. April werden Totschlagfallen für den Fang von Kleinsäugern, wie Mäuse- oder Rattenfallen, kennzeichnungspflichtig und dürfen nur noch mit einem speziellen Sachkundenachweis gestellt werden.