Kleine Kugel auf Frischlinge – Landesforst stellt Fragebogen vor
Die Oberste Jagdbehörde (OJB) des Landes Brandenburg hat in einer Allgemeinverfügung vom 04.02.2016 das Verbot, auf Schalenwild mit einem Kaliber unter 6,5 mm zu schießen eingeschränkt, wie JAWINA berichtete. Künftig soll es erlaubt sein, Frischlinge mit einem Lebendkörpergewicht unter 20 Kilogramm mit einer zur Rehwildbejagung zugelassenen Munition zu erlegen.