Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Gericht: Besitz von Halbautomaten eingeschränkt

Völlig überraschend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 2016 (Az. 6 C 60.14) entschieden, dass Jäger auf Grund ihres gültigen Jahresjagdscheins keine halbautomatischen Langwaffen besitzen dürfen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufzunehmen.
Der Grund: Jäger dürfen nur solche Waffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf. Für Jagdzwecke zur Zeit des Erwerbs verbotene Waffen besteht nach § 13 Abs. 1 Ziff. 2 WaffG kein Bedürfnis. Nach 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG ist es Jägern untersagt, auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.