Brandenburg: Allgemeinverfügung kleine Kugel auf wackliger Rechtsbasis
Achtung, Jäger aufgepasst: Wer in Brandenburg einen Frischling unter 20 kg mit einer nur für Rehwild tauglichen „kleinen Kugel“ erlegt, wie in der von der Obersten Jagdbehörde des Landes erlassenen Allgemeinverfügung vorgesehen, handelt möglicherweise rechtswidrig.