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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Trichinenuntersuchung: LJVB veröffentlicht Musterantrag zur Gebührenbefreiung

Angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest liegt die Schwarzwildbejagung im öffentlichen Interesse, meint der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB). Damit sei die Voraussetzung zur Gebührenbefreiung bei Trichinenuntersuchungen erfüllt. Hierzu muss gemeinsam mit der Probe ein Antrag eingereicht werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der brandenburgische Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung zu unterstützen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden auf „Antrag des Gebührenschuldners“ die Gebühren erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.