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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Sachsen: Ohne Herdenschutz kein Geld mehr bei Wolfsrissen

Übergangsfrist ist ausgelaufen – Herdenschutzmaßnahmen sind sachsenweit Voraussetzung für Schadensausgleichszahlungen.
Seit dem 09.02.2016 haben Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild in Sachsen nur noch dann Anspruch auf Schadensausgleich, wenn bei einem Nutztierriss durch einen Wolf der vorgeschriebene Mindestschutz vorhanden war. Entschädigung von nicht oder unzureichend geschützten Nutztieren wird nicht mehr geleistet. Das teilt das „Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz“ in einer Presseinformation mit.