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BMEL kündigt nach Halbautomaten-Urteil Änderung des Bundesjagdgesetzes an

Jagd- und Schützenverbände: Nehmen Minister beim Wort!

Das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) reagiert mit einer heute (15.04.) herausgegebenen Pressemitteilung auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Jägern den Besitz halbautomatischer Waffen mit wechselbarem Magazin untersagt. Darin heißt es: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 7. März 2016 entschieden, dass sämtliche halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin nicht von Jägern besessen werden dürfen. Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: „Mein Ministerium wird prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke in § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“