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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Wenn das Jagdrecht zur Falle wird

Für Jäger bedarf es eigentlich keiner Erklärung des Jagdrechts, für unsere Leser ohne Jagdschein ist es aber sicher gut zu wissen, dass die Wildtiere unter dem Schutz des Jagdrechts sehr gut aufgehoben sind.
Zuerst das Wichtigste: Für alle in den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder aufgeführten Tierarten gilt eine besondere Hegeverpflichtung, für die Revierinhaber auch persönlich Verantwortung tragen. Das gilt auch für Wildarten, die wegen ganzjähriger Schonzeit überhaupt nicht bejagt werden dürfen – die Rauhfußhühner zum Beispiel oder auch der Luchs und die Wildkatze.