Jäger hielt Muttertier für junges Wild
Einen Strafbefehl hatte ein Jäger erhalten, der im vergangenen Juni im Salzforst ein „führendes Alttier“, eine Rotwild-Mutter, erlegt hatte. Weil er dagegen Einspruch einlegte, wurde der Sachverhalt nun vor der Strafrichterin am Amtsgericht genau beleuchtet.
Aus seiner Sicht hatte sich der Angeklagte, ein Rentner aus einem nördlicheren Teil Deutschlands, keines Vergehens schuldig gemacht. Von seinem Ansitz aus hatte er beobachtet, wie zwei Alttiere mit Kälbern die Lichtung betraten. Dann folgte ein drittes Tier, das er eine Viertelstunde lang im Auge behielt, bevor er schoss.