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Strafbar! Strafbar! Strafbar!

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg in Potsdam hat auf Anfrage dazu Stellung genommen, wie mit den Halbautomaten von Jägern künftig verfahren werden soll.
In dem vom einem Pressesprecher des Polizeipräsidiums signierten (der JAWINA-Redaktion vorliegenden) Schreiben heißt es, „im Polizeipräsidium und in Abstimmung mit dem MIK BB [Brandenburgischen Innenministerium]“ seien „Abstimmungen zu den beiden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts“ getroffen worden, die für Jäger ein generelles Erwerbs- und Besitzverbot […] für halbautomatische Waffen enthalten, die mehr als zwei Schuss ins Magazin aufnehmen können, „weil diese für die Jagd verboten seien.“