Schleswig-Holstein: jagdliche Befriedung auch für Verbände
Der Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition SPD und Grüne sowie Piratenpartei am 27. April das neue Landesnaturschutzgesetz sowie Ergänzungen zum Wald- und zum Jagdgesetz verabschiedet.
Abweichend vom Bundesrecht dürfen in Schleswig-Holstein künftig auch juristische Personen ihre Flächen von der Jagd befrieden lassen – bundesweit bisher einmalig. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) spricht davon in seiner Pressemitteilung nicht. Er schreibt lediglich von „Personen“.