Halbautomaten: Kein Eintrag in WBK
Die Innenministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern haben vorerst jede Eintragung von halbautomatischen Waffen in die Waffenbesitzkarte (WBK) untersagt.
In weiteren Bundesländern werden die Auswirkungen eines Urteils des Bundesververwaltungsgerichtes (BVerwG) Leipzig derzeit überprüft. (Quelle: Wild und Hund)