Jäger entwaffnen! – Jetzt wissen wir, woher es kommt
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Teppe, Anwalt des BDMP e.V.
7.09.2026
Dieser Tage macht in den sozialen Netzwerken ein Beitrag die Runde, der es in sich hat. Ein Jurist und Filmemacher, nach eigenen Angaben früher Justitiar von Umwelt- und Naturschutzverbänden, schreibt dort über uns Jäger: Er habe „kaum einen Jäger kennengelernt, der keine Freude oder Befriedigung am/beim Töten von Tieren hatte". Die legalen Waffen der deutschen Jägerschaft nennt er ein „Arsenal", das „eine potentielle Bedrohung für Staat und Gesellschaft" darstelle und „das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen könnte". Seine Forderung: Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition für Jäger müsse „massiv eingeschränkt werden". Ein heimisches Waffenarsenal sei „kein Grundrecht".
Man könnte das als eine weitere Wortmeldung im Dauerfeuer gegen die Jagd abheften. Interessant wird es, wenn man auf die Quelle schaut, die der Verfasser selbst empfiehlt: einen Artikel mit dem Titel „Töten als Naturerlebnis" – erschienen in der Tageszeitung „junge Welt".
Wer die „junge Welt" nicht kennt: Das ist keine gewöhnliche Zeitung. Gegründet 1947, war sie das Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) – jener Organisation, die schon in der sowjetischen Besatzungszone als einzige zugelassene Jugendorganisation die gesamte Jugend erfassen und kontrollieren sollte. Wer sich ihr verweigerte, bekam die Folgen ein Leben lang zu spüren: kein Abitur an der Erweiterten Oberschule, kein Studienplatz, keine berufliche Perspektive. Freiheitlich denkende junge Menschen wurden systematisch von den Bildungs- und Aufstiegswegen abgeschnitten. Das Sprachrohr dieses Systems war die „junge Welt" – zeitweise die auflagenstärkste Tageszeitung der DDR, noch vor dem SED-Blatt „Neues Deutschland". Ihrem marxistischen Selbstverständnis ist sie bis heute treu geblieben. Sie wird seit mehr als zwei Jahrzehnten im Verfassungsschutzbericht des Bundes geführt. Die Bundesregierung stuft sie als eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung ein, deren wesentliches Ziel es sei, die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische beziehungsweise kommunistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Die Zeitung wehrte sich gerichtlich gegen diese Einordnung – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli 2024, dass die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch" für die Ausrichtung des Blattes zutreffend ist (VG Berlin, Urteil vom 18.07.2024, VG 1 K 437/21). Das Gericht verwies auf enge Bezüge der Redaktion zur linksextremen DKP und darauf, dass das Blatt früheren RAF-Terroristen immer wieder eine Plattform bietet.
Aus genau dieser Ecke kommt also der publizistische Unterbau für die Forderung, Deutschlands Jäger zu entwaffnen. Das ist kein Zufall. Es entspricht einem historischen Muster. (weiterlesen)


