Parteibuch als Risiko: Warum erste AfD-Jäger entwaffnet werden
von Svenja Brüning
13.09.2026
AfD-Mitglieder verlieren in Sachsen-Anhalt ihre Waffen: Das OVG bestätigt den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.x Für AfD-Mitglieder, die jagen oder Sportschützen sind, kann die Parteizugehörigkeit in Sachsen-Anhalt weitreichende Folgen haben: Der Staat entzieht ersten Betroffenen ihre Waffen. Bereits 17 Jäger haben ihre Waffenbesitzkarten und Jagdscheine verloren, weitere 122 Fälle werden derzeit geprüft. Auslöser ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, die bundesweit für Aufsehen sorgt.
Die Richter halten es für zulässig, mögliche Gefahren bereits im Vorfeld zu minimieren. In ihrer Entscheidung heißt es: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen“, müsse der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten seien. Sachsen-Anhalt hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nach Paragraph 5 des Waffengesetzes kann die Mitgliedschaft in einer solchen Partei Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben. (weiterlesen)


