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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Bleibt Eigenjagd?

Wir besitzen eine Eigenjagd, deren Neuverpachtung zum 1. Juli ansteht. Nun habe ich gehört, dass die erforderliche Verbindungsgröße zwischen einzelnen Grundstücken neuerdings 200 m breit sein muss. Das ist bei uns nicht der Fall. Wie ist die Rechtslage? Und was geschieht, wenn sich innerhalb der Pachtzeit die Größe der Eigenjagd zum Beispiel durch Landverkauf verringert?  (Quelle: Wochenblatt)