Gericht bemängelt Bewilligung für Wolfsabschüsse
Die Bewilligung für den Abschuss zweier Wölfe im Calandagebiet war unverhältnismässig: Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Es heisst damit eine Beschwerde des WWF teilweise gut. Direkte Folgen hat dieser Entscheid nicht mehr: Die Abschussverfügung der Kantone Graubünden und St. Gallen für die zwei Wolfsabschüsse galt bis Ende März, die Frist verstrich jedoch ungenutzt. (Quelle: Tagblatt)