Bayern: Halbautomaten ab 30. Juli wieder erlaubt
Bayerns Forstministerium hat die Übergangsregelung erlassen, die im Freistaat vorläufig den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen, geladen mit bis zu drei Patronen, regelt. (Quelle: Wild und Hund)
Bayerns Forstministerium hat die Übergangsregelung erlassen, die im Freistaat vorläufig den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen, geladen mit bis zu drei Patronen, regelt. (Quelle: Wild und Hund)