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Begrenzte Abschusserlaubnis für den Kormoran

Im Norden von Baden-Württemberg gibt es Probleme mit dem Kormoran: Weil er die heimischen Fischbestände bedroht, hat das Regierungspräsidium Stuttgart nun eine Abschusserlaubnis erteilt. Diese ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft.

Die Abschussgenehmigung gilt nur für Teile der Jagst und der Nebenflüsse Seckach und Kessach. Die Wasservögel dürfen dort in der Zeit vom 1. September bis zum 15. März von 2016 bis 2022 getötet werden, wie die Südwest Presse berichtet. Die Zahl der Abschüsse ist auf insgesamt 170 und pro Jahr maximal 50 Tiere beschränkt. Zudem gibt es einige Gebiete, die von der Erlaubnis gänzlich ausgenommen sind.  (Quelle: Outfox world)

Begrenzte Abschusserlaubnis für den Kormoran

Foto: Karl-Heinz Fritschek