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LJV Baden-Württemberg: Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes reichen nicht

Als einen nur kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) die heute ins Parlament eingebrachte Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Es besteht noch erheblicher Bedarf zur Anpassung für die Praxis. Nachdem die zunächst geheime Nebenabrede zum Koalitionsvertrag bekannt wurde, in der auf eine umfassende Novelle des Jagdgesetzes verzichtet wird, wurde dem Verband bewusst: Mit einer dringend notwendigen, umfassenden Änderung des Gesetzes ist in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen. „An seiner Forderung nach weitgehenden Reformen zahlreicher nicht praxisgerechter Regelungen im JWMG hält der Landesjagdverband unverändert fest“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart. „Dringende Änderungen sind noch bei Wildschadensersatz, jagdbaren Arten und Jagdzeiten notwendig.“  (weiter lesen)