Jagdarten – Die Definition einer Gesellschaftsjagd
Wie unterscheidet sich die Drück- von der Treibjagd? Und ab wie viel Teilnehmern ist die Jagd eine Gesellschaftsjagd? Ihr JÄGER hat die Definitionen der Jagdarten zusammengefasst.
Die Gesellschaftsjagd
Der Begriff wird in den Landesjagdgesetzen so definiert, dass mindestens drei bzw. vier Personen (je nach Landesjagdgesetz) jagdlich auf eine Art zusammenwirken müssen, die den Jagderfolg steigert. Bei den mitwirkenden Personen muss es sich nicht unbedingt nur um Schützen handeln, Treiber zählen genauso mit. Nicht als Gesellschaftsjagden gelten Einzeljagden von mehreren Personen, auch wenn sie im selben Revier stattfinden. (weiterlesen)