Die Nachsuche – das oberste Gebot der Waidgerechtigkeit
Für die Nachsuche braucht es Spezialisten – an beiden Seiten der Hundeleine!Ob für eine geflügelte Ente oder ein laufkrankes Stück Rotwild – die Nachsuche gilt als oberstes Gebot der Waidgerechtigkeit. Die Nachsuchenarbeit ist daher auch nur mit geeigneten Jagdhunden (wir berichteten) waidgerecht und tierschutzkonform. Dieses betrifft meiner Meinung nach auch die Nachsuche auf Wasserwild – sie ist nur mit Jagdhunden erfolgreich, die eine Schwimmspur ausarbeiten können. Deshalb ist auch die Einarbeitung und Prüfung unserer Jagdhunde nach der Prof. Dr. Müller-Methode unverzichtbar. (weiterlesen)
Foto: Johannes Nölke