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Bundesregierung lehnt Überprüfung von Legalwaffenbesitzern durch Verfassungsschutz ab

Mit einer Änderung des Waffengesetzes soll nach dem Willen des Bundesrates vermieden werden, dass Extremisten legal Waffen besitzen. Dies geht aus einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (18/10262) hervor. Danach dürften die zuständigen Behörden bei den Verfassungsschutzbehörden personenbezogene Informationen über Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden die Erlaubnis dann versagen. Die Bundesrats-Vorlage präzisiert dazu die Vorschriften der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. (weiterlesen)

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