Geflügelpest: Was Jäger wissen müssen
In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind. (weiterlesen)