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Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen künftig auch im Schonzeitraum

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die freiwillige Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen außerhalb von Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen erleichtern. Das ist das Ziel einer Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung, die das Ressort jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.
Danach sollen künftig auch Flächen für die freiwillige Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen außerhalb von Agrarumweltprogrammen im Schonzeitraum vom 1. April bis 30. Juni angelegt werden dürfen.  (weiterlesen)

Bundeslandwirtschaftsministerium