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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage auf jagdrechtliche Befriedung ab.

Aus der Begründung:
"Wer die Zulassung zur Jägerprüfung beantragt, muss aber nachvollziehbar darlegen, dass und aus welchen Gründen die beabsichtigte Teilnahme an der Jägerprüfung für ihn vereinbar ist mit der zugleich für sich in Anspruch genommene Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen."