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Staatsanwaltschaft fordert geringere Strafe wegen tödlicher Schüsse auf Jäger

Erfurt - Im Revisionsprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Jäger im Kreis Gotha ist die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer nur knapp unter dem bisherigen Strafmaß geblieben.
Statt wie bislang drei Jahre forderte sie am Montag vor dem Landgericht Erfurt wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung plädierte auf unterlassene Hilfeleistung und eine maximal achtmonatige Gefängnisstrafe.
Dem Angeklagten, einem 62-jährigen Jäger aus Gotha, wird vorgeworfen, bei einem Streit in einem Waldgebiet bei Gotha einen anderen Waidmann mit mehreren Schüssen tödlich verwundet zu haben.  (weiterlesen)

Revisionsprozess

Foto: Dieter Göbel