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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

„Entnahme“ des Rathenower Wolfs genehmigt

Das Landesamt für Umwelt (LFU) Brandenburg hat vorsorglich einen Antrag auf eine „artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 4. im Interesse der öffentlichen Sicherheit zum Fangen bzw. Töten eines Wolfes im Stadtgebiet von Rathenow“ gestellt. Aufgrund der potenziellen Gefahrenlage wurde um sofortige Genehmigung des Antrags gebeten, falls der Wolf „erneut im Stadtgebiet verhaltensauffällig auftritt.“ Es lägen Schilderungen von Bürgern vor, die nahelegten, dass es sich um ein verhaltensauffälliges Tier handle, so das LfU. Die nach dem Wolfsmanagementplan erforderliche Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium sei bereits erfolgt. (weiterlesen)

Rathenow