Drei Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg erhalten Verbandsklagerecht
In Baden-Württemberg haben drei Tierschutzorganisationen die Anerkennung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk erhalten. Sie können damit nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitwirken bzw. tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen lassen. Dies sind:
Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg. (weiterlesen)