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Das Jagdrecht unter die Lupe genommen - Spannungsfeld Wolf - Jäger AUG’ IN AUG’!

Der Wolf gehört zu den besonders geschützten Arten. Aber was tun, wenn ein Wolf angefahren wurde? Und was darf ein Jäger, um sich oder seinen Jagdhund zu schützen?
Mit der zunehmenden Ausbreitung des Wolfs stellt sich dem Jäger immer mehr die Frage, wie er sich bei einer Begegnung mit einem Wolf zu verhalten hat. Denn tritt eine solche Situation ein, ist es meist zu spät, sich mit Rechtsfragen und Güterabwägungen zu beschäftigen. Grundsätzlich gilt: Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „streng geschützte Art“ (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. b BNatSchG). Als solche ist es nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten, ihn zu töten. Ein Verstoß stellt eine Straftat dar (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG). Eine Tötung kommt daher nur in Betracht, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. (weiterlesen)

Wolf