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"Jagdpächter zahlen in SVLFG, werden aber nicht berücksichtigt!"

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für das Jahr 2017 wiederum 178 Millionen Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung zu stellen. Zunächst eine erfreuliche Nachricht angesichts der stetig steigenden Beiträge. Tatsächlich profitieren davon aber nur ausgewählte Sparten, kritisiert der Bayerische Jagdverband.

Neu ist, dass diesmal neben den landwirtschaftlichen Unternehmen auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, an der Beitragsentlastung teilhaben dürfen. Alle anderen Sparten bleiben außen vor. Seit 2002 waren die Forstgemeinschaften gesetzlich von den Subventionen ausgeschlossen, seit diesem Jahr werden sie wieder berücksichtigt.  (weiterlesen)

Sozialversicherung für Landwirtschaft