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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Jagd vorbei nur wohin mit der Waffe?

Das Signal „Jagd vorbei“ schallt durch den Wald. Ein herrlicher Tag auf der Drückjagd neigt sich dem Ende. Erlegtes Wild wird versorgt und im örtlichen Gasthaus steht das Schüsseltreiben an. Wohin nun aber mit der Schusswaffe?
Im besten Fall wohne ich in erreichbarer Nähe und bringe die Waffe im eigenen Tresor unter, bevor es zum gemütlichen Teil des Tages geht. Was aber, wenn ich diese Möglichkeit eben nicht wahr nehmen kann? Kann ich mit der Büchse in das Gasthaus oder kann ich sie sogar im Auto liegen lassen? Grundsätzlich gilt, dass das Führen der Waffe im Zusammenhang mit dem Bedürfnis stehen muss. Der Jäger darf die Waffe eben nur offen führen, wenn er jagen möchte bzw. gerade gejagt hat. Ist die Jagd vorbei, darf die Waffe niemals unbeaufsichtigt sein. (weiterlesen)

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