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Pressemitteilung vom 22.2.2017 des Bundesministeriums für Umwelt Naturschutz Bau und Realktorsicherheit

Kabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten

Die Bundesregierung hat heute neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss ein entsprechendes Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten.

Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gehören zu den größten Gefahren für die biologische Vielfalt weltweit. Einige Neuankömmlinge können "invasiv" werden und Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, wenn sie sich etwa massenhaft vermehren und natürlich vorkommende Arten verdrängen. Auch in Deutschland können einige invasive Arten ernsthafte nachteilige Folgen für Natur, Mensch und Wirtschaft haben. (weiterlesen)

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