Die Pacht – Was bei der Jagdpacht für Pächter und Verpächter zu beachten ist
Voraussetzungen und Tipps für den Verpächter
Zum vergeben der Jagdrechte in einem Jagdrevier muss man seit mindestens 3 Jahre den Jagdschein besitzen. Die Mindestdauer der Jagdpacht beträgt 9 Jahre und der Verpächter sollte, falls er sein Revier an mehrere Jäger verpachten möchte, nicht mehr als einen Pächter pro 150 ha zulassen. Muster für einen Jagdpachtvertrag findet man im Internet, oder kann sich über diesen beim Landesjagdverband informieren. Sollte der Pächter das Revier vertragswidrig unterverpachten, den Pachtzins nicht zahlen oder die Abschussregelung grob über- bzw. unterschreiten, kann man die Jagdpacht kündigen. (weiterlesen)
Foto Dieter Göbel