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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Verfügung zum Abschuss eines Wolfes

Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar 2017 hat ein Wolf im Bergell, in der Leventina (Kanton Tessin) und im Misox mehr als 40 Schafe gerissen. In drei Fällen, nämlich in Stampa, in Faido und in Cama konnte aufgrund von genetischen Analysen ein und derselbe Wolfsrüde M75 als Verursacher identifiziert werden.

Gestützt auf Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilt werden, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt unter anderem dann vor, wenn in seinem Streifgebiet innerhalb eines Monats mindestens 25 Nutztiere, trotz Herdenschutzmassnahmen, getötet werden. Schäden, die auf dem Gebiet von zwei oder mehreren Kantonen entstanden sind, haben die betroffenen Kantone koordiniert zu beurteilen. Die Abschussbewilligung muss der Verhütung weiteren Schadens an Nutztieren dienen. (weiterlesen)

Verfügung

Foto: Wikipedia