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CDU Niedersachsen: Wolf soll ins Jagdrecht

Die CDU-Fraktion des niedersächsischen Landtags hat einen Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf formuliert. Darin fordert sie u. a. eine Obergrenze sowie die Bejagung des Grauhundes.
Der CDU-Plan sieht vor,

1. die Beweislastumkehr für Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen nach dem Vorbild des Freistaates Sachsen sofort umzusetzen und die Mittel für Prävention und Entschädigungen unbürokratisch auszuzahlen

2. Wölfe, die sich vermehrt menschlichen Siedlungen nähern oder durch wiederholte Nutztierrisse auffallen, zu entnehmen

3. über die Umweltministerkonferenz – abgestimmt zwischen den Bundesländern und unter Einbeziehung der europäischen Nachbarstaaten – den niedersächsischen Beitrag zum stabilen Erhalt der Population (Anzahl der Rudel) des westeuropäischen Wolfes zahlenmäßig festzulegen

4. die niedersächsischen Rudel, die in diesen Erhalt einbezogen werden, zu identifizieren zu schützen und mindestens ein Tier aus jedem Rudel (vorzugsweise Elterntiere) zu besendern, den Wolf ins niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen und die Überführung in den Anhang V der FFH-Richtlinie anzustreben

6. die Bejagung abwandernder Jungwölfe und Einzelgänger zu gestatten und

7. Rudel, die sich durch Senderdaten auffällig zeigen (Sich Siedlungen nähern oder durch wiederholte Nutztierrisse auffallen), sollen durch die Tötung und Entfernung eines Jungtieres „konditioniert“ werden (weiterlesen)

Entschließungsantrag  CDU Niedersachsen