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Keine Anerkennung von PETA

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage von PETA gegen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ab und bestätigte somit die Auffassung des Ministeriums, dass die Organisation die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfülle.

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, wurde die Klage von PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Damit hat das Gericht eindeutig klargestellt, dass PETA die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt. Als Grund nannte das Gericht, dass PETA nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche, diese Auffassung teilen wir“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Kling. (weiterlesen)

PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) Verbandsklagerecht