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Österreich: Wildbiologe und Jagdwirtschaftler Klaus Hackländer: Aussetzen von Fasanen, Enten und Hasen ist Tierquälerei

Es ist soweit, unser seit 2 Jahren gefordertes Kampagnenziel wurde erreicht: am 6. April 2017 wird der Bundesrat den Beschluss des Parlaments für eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes durchwinken, und darin steht

§ 5 (2) Tierquälerei begeht, wer
14a. ein in Gefangenschaft gezüchtetes Wildtier aussetzt, das zum Zeitpunkt des Aussetzens in freier Natur nicht überlebensfähig ist

Der Tierschutzrat hatte noch einen anderen Wortlaut beschlossen, nämlich, dass das Aussetzen von Fasanen, Enten, Rebhühnern und Hasen aus menschlicher Zucht für die Jagd verboten ist. Das wäre natürlich eindeutiger gewesen, aber die VerfassungsjuristInnen waren der Ansicht, dass man im Tierschutzgesetz nur jenes Aussetzen von Wildtieren verbieten kann, bei dem die ausgesetzten Wildtiere leiden, auch wenn sie nicht bejagt werden. Deshalb die neue Formulierung. (weiterlesen)

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