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Verwaltungsgericht Münster: Jäger haben „grundsätzlich keinen Anspruch“ auf Schalldämpfer

Die neue deutsche Kleinstaaterei treibt groteske Blüten: Während einige Bundesländer Schalldämpfer für Jäger grundsätzlich freigegeben haben, erlauben andere (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) diese nur unter Bedingungen, wieder andere (Berlin, NRW) stellen sich völlig quer. Das Verwaltungsgericht Münster hat nun die Klage eines Jägers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für sein Jagdgewehr abgewiesen, wie die Westfälischen Nachrichten schreiben. Jäger hätten grundsätzlich keinen Anspruch auf Schalldämpfer, da mit Gehörschützern ein vergleichbarer Schutz erzielt werden könne. Der Kläger hatte seinen Antrag auf Erteilung einer Schalldämpfer-Genehmigung damit begründet, dass er bereits ein Knalltrauma erlitten habe und sein Gehör nicht weiter schädigen wolle. (weiterlesen)

Schalldämpfer