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Zürich: „Einwandfreier Jagdbetrieb“ statt höchstzulässiger Revierpreis“

Einige interessante Ansätze verfolgt der Schweizer Kanton Zürich mit der Totalrevision des kantonalen Jagdgesetzes: So soll bei der Reviervergabe künftig nicht der Höchstbietende zum Zuge kommen, sondern diejenigen, die „die beste Gewähr für einen einwandfreien Jagdbetrieb“ bieten. Die Jagdreviere sollen unter wildbiologischen Gesichtspunkten neu eingeteilt werden.

In einer Pressemitteilung des Kantons Zürich heißt es dazu: Die Jägerinnen und Jäger erfüllen heute eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume. Die Voraussetzungen in den Jagdrevieren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Das geltende Jagdgesetz von 1929 hält mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt. Die Baudirektion hat darum ein von Grund auf neues Jagdgesetz erarbeitet. Der Regierungsrat hat die Baudirektion zur Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs ermächtigt. (weiterlesen)

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