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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Jagdrecht tangiert

Eigentlich will die Bundesregierung nur eine EU-Verordnung zum Thema „invasive gebietsfremde Arten“ umsetzen. Das jetzt angeschobene Gesetzgebungsverfahren hat daneben jedoch ganz konkrete und auch mittelbare Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung.

Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt auf die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen der vorsätzlichen wie der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Union ab.
Zur Umsetzung schlägt die Bundesregierung nicht nur die Änderung der entsprechenden Passagen des Bundesnaturschutzgesetzes vor, sondern will im Bundesjagdgesetz einen „§28a“ einfügen. Darin wird geregelt, inwieweit Jagdausübungsberechtigten die Durchführung von Management- oder Beseitigungsmaßnahmen übertragen werden kann oder ihnen die Mitwirkung an der Durchführung dieser Maßnahmen auferlegt werden kann, beziehungsweise sie diese zu dulden haben, sofern sie daran nicht mitwirken wollen oder der Mitwirkung nicht ordnungsgemäß nachkommen. (weiterlesen)

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