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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Aus für Bismarcks Jagdgatter

Schleswig-holsteinisches Verwaltungsgericht bestätigt, dass das gesetzliche Gatter-Verbot verfassungskonform ist.

Die Familie von Bismarck muss ihr Jagdgatter im schleswig-holsteinischen Sachsenwald schließen. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Die Richter wiesen die Klagen von insgesamt zwei Gatter-Betreibern zurück, die das gesetzlich vorgeschriebene Gatter-Verbot als „entschädigungslose Enteignung“ betrachtet hatten (wir berichteten). Wegen des klangvollen Namens Bismarck widmeten zahlreiche Medien der Gerichtsentscheidung ihre Aufmerksamkeit. In den Artikeln war teilweise von „Jagd-Bordellen“ und vom „Gatter-Gate“ die Rede. (weiterlesen)

Aus für Bismarcks Jagdgatter